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Der Bezirk und die Tücken des Rechts
Neuenrade, 06. Januar 2018: Der Pflichttermin dauerte gerade eine gute Viertelstunde: Am Samstag fand im Musikraum der Hönnequellschule in Neuenrade eine außerordentliche Versammlung des Schachbezirks Sauerland statt. Einziger Zweck der Versammlung war, zwei Nachbesserungen an der Satzung zu verabschieden.

Der Bezirksvorsitzende Lothar Mirus (MS Halver-Schalksmühle) berichtete den Vereinsvertretern - nur der SV Werdohl und die SF Lennestadt fehlten, hatten aber vorher Vollmachten ausgestellt, um die Beschlüsse zu unterstützen - davon, dass das Finanzamt die neue Satzung an zwei Punkten gerügt und mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit gedroht hatte. Hintergrund im Vergleich zu so mancher Vereinssatzung: Der Schachbezirk gilt rechtlich nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des privaten Rechts, so dass hier noch andere Dinge zu beachten sind als bei einem normalen Verein.

Was der Schachbezirk Sauerland bei der Neufassung der Satzung im Sommer 2016 nicht beachtet hatte: Es fehlten für den Fall der Auflösung des Bezirks zwei Liquidatoren, die nach Recht eindeutig benannt sein müssen. Außerdem muss in der Satzung klar geregelt sein, wem das Vermögen des Bezirks zufällt - eine Aufteilung zum Beispiel an die Vereine des Bezirks ist nicht zulässig. Das Geld muss einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

Lothar Mirus hatte im Vorfeld diese Punkte in die Satzung eingearbeitet, die verbesserte Satzung dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt. Nun war das Finanzamt einverstanden gewesen. Also war die neue Satzung den Vereinsvertretern zugegangen. Die Liquidatoren sind damit nun verbindlich der Bezirksvorsitzende (aktuell Lothar Mirus) und der Geschäftsführer (aktuell Bernd Dahlmann, Attendorn). Das Vermögen würde im Falle einer Auflösung der Kasse des Schachverbandes Südwestfalen zukommen. Falls dieser sich zeitgleich auflösen würde, so ginge das Geld an den Schachbund NRW.

Nach den Erläuterungen des Vorsitzenden wurden die Satzungsänderungen einstimmig angenommen. Außerdem wurde der Plan gefasst, für derartige Fälle für die Zukunft einen Passus in die Satzung aufzunehmen, wonach derlei Entscheidungen auch auf dem E-Mail-Weg von den Vereinen herbeigeführt werden können. Möglich ist dies rechtlich inzwischen, allerdings nur, wenn so etwas in der Satzung vorgesehen ist. Beim Schachbezirk Sauerland ist dies noch nicht der Fall. Also könnte es sein, dass die am Samstag verabschiedete Satzung schon bald noch einmal leicht nachgebessert wird...